Schönes Ferienhaus im Heilbad Gunaras/Dombovár mit reichlich Platz und großem Garten.
Der Zollbeamte beugt sich ins das offene Fenster des Autos und fragt: 'Alkohol, Zigaretten?'
'Nein Danke, zweimal Kaffee bitte!'
Für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz sind als Reisedokumente lediglich ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepaß erforderlich. Ein Visum wird nicht mehr benötigt.
Wie dem auch sei. Am 1. Mai 2004 sind die Ungarn der EU beigetreten und am 21.12 2007 entfielen durch das Schengener Abkommen auch die Zollkontrollen an den Grenzübergängen zu den benachbarten EU-Ländern. Die Warenkontrollen an den Grenzen sind entfallen, man muss aber jederzeit mit stichprobenartigen Kontrollen rechnen. Uns ist das noch nie passiert. Das heißt, freie Fahrt für den mitgebrachten Wein, Schinken und Speck. Da wir die Sachen nur für den Privatverzehr nach D holen, haben wir mit den großzügigen Mengenlimitierungen keine Schwierigkeiten.
Falls sie ihre Reisedokumente verlieren, sollten Sie das unverzüglich der deutschen Botschaft, bzw. der Botschaft oder des Konsulates des Heimatlandes mitteilen. Auskunft über die Öffnungszeiten der Konsulate und Botschaften in Ungarn erteilt die Nationale Zentrale für Touristikinformationen TOURINFORM (Telefon:117-9800 aus Ungarn).
Tabak und Alkohol
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, zum Beispiel alkoholische Getränke und Tabakwaren, gelten jedoch besondere
Vorschriften. Erwirbt eine Privatperson in einem Mitgliedstaat solche Waren und nimmt sie in einen anderen
Mitgliedstaat mit, so fällt nur dann im Einreiseland keine Verbrauchsteuer an, wenn die Waren für den persönlichen
Bedarf des Reisenden oder seiner Familie bestimmt sind und von ihm selbst befördert werden.
Bei der Feststellung, ob die fraglichen Waren für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, müssen die
Mitgliedstaaten alle hierfür relevanten Faktoren berücksichtigen.
Im Einzelnen sind dies:
" handelsrechtliche Stellung des Besitzers der Waren und dessen Gründe für den Besitz der Waren;
" Ort, an dem sich die Waren befinden, oder gegebenenfalls verwendete Beförderungsart;
" Unterlagen über die Waren;
" Art der Waren;
" Menge der Waren.
Was die Warenmenge angeht, so können die Mitgliedstaaten hierfür als Anhaltspunkt Richtmengen festlegen, die folgende Mengen nicht unterschreiten dürfen:
a) Tabakwaren
" Zigaretten: 800 Stück
" Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück): 400 Stück
" Zigarren: 200 Stück
" Rauchtabak: 1,0 kg
b) Alkoholische Getränke
" Trinkbranntweine: 10 Liter
" Zwischenerzeugnisse: 20 Liter
" Wein (einschließlich einer Höchstmenge von 60 Litern für Schaumwein): 90 Liter
" Bier: 110 Liter
Die Broschüre Unterwegs in Europa" bietet praktische Informationen für Touristen, die innerhalb der EU unterwegs sind. Sie finden darin Informationen zu folgenden Themen: Reisedokumente, Einkaufen, Straßenverkehr, Gesundheit, Kommunikation, Wetter, Feiertage, Kulturelles und Notrufnummern.
Flugreiseverkehr: Gepäckkontrollen in der Europäischen Union
Nähere Informationen zur Kontrollen des Gepäcks von Flugreisenden bei der Einreise in die EU bzw. Ausreise aus der EU
finden Sie in diesem Informationspapier.
Notfalltelefon für Touristen
Die ungarische Polizei hat für ausländische Touristen ein Notfalltelefon eingerichtet. Wer Opfer einer Straftat wurde
oder Hilfe benötigt kann unter Budapest (Vorwahl von Ausserhalb 06 1) 438 80 80 rund um die Uhr in Deutsch, Englisch
und weiteren Sprachen anrufen.
Wichtige Adressen und Telefonnummern für Notfälle:
Deutsche Botschaft in Ungarn
Budapest, XIV. Bezirk im Stadtteil Pest
Stefánia utca 101-103
Tel.: (06-1) 467 3500
Fax: (06-1) 467 3505
Des weiteren gibt es ein Deutsches Konsulat in Pécs:
Tel: (06-72) 326 088
Österreichische Botschaft in Ungarn
Budapest, Beneczúr utca 16
Tel.: (06-1) 351 6700
Einige wichtige Telefonnummern:
Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr: 112
Pannenhilfe (gelber Engel): 188
Tourinform Telefonzentrale: (36)-1-438-8080
Infos zum Grenzverkehr: (36)-1-456-7101
Tourinform-Hotline aus dem Ausland: (36)-60-55-00-44
Tourinform-Hotline aus Ungarn: (06)-80-66-00-44
Ein Heimtierausweis muss bei der Reise nach Ungarn für sie mitgeführt werden, der von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003).
Bedingungen für andere Kleintiere:
Die Vorlage eines internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik Deutschland nötigen Impfungen
(gegen Tollwut, Staupe usw. ) enthält. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der
Einreise erfolgen. Eine Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten
hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung
muss für alle Tiere - also auch für Vögel - vorgelegt werden und darf nicht älter sein als acht Tage.
So genannte gefährliche Hunde oder "Kampfhunde" dürfen nach Ungarn nicht eingeführt werden.
Zu den gefährlichen Hunderassen gehören in Ungarn:
Bullterrier, Ameriaknischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge,
Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.
Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten ist es dabei,
dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein dürfen!
Hunde müssen in Ungarn auf öffentlichen zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln
muss auch ein Maulkorb mitgeführt werden.
Für Hunde wird eine Tierhalte-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
Hier geht es weiter mit Informationen zum Reisen in Ungarn